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1. BVG-Revision In der Herbstsession 2003 hat das Parlament die Revision über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) abgeschlossen. Nachdem die Referendumsfrist ungenützt verstrichen ist, wird das Gesetz nun gestaffelt in Kraft gesetzt. Die Transparenzbestimmungen gelten bereits seit dem 1. April 2004. Die übrigen Gesetzesbestimmungen treten ab 1. Januar 2005 in Kraft. Ausgenommen sind einzig die steuerlichen Bestimmungen sowie der Zweckartikel, welche auf den 1. Januar 2006 Geltung erlangen werden. Weitere Informationen finden Sie unter dem Link Insider |