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5. IV-Revision
Mit der Revision verbunden sind diverse Reduktionen bei den Leistungen. Betroffen sind sowohl laufende als auch künftige Renten. Die wichtigsten Änderungen betreffen:

  • Zusatzrenten Ehegatten
  • Karrierezuschlag
  • Taggelder
  • minimale Beitragsdauer

Weitere Informationen finden sie unter dem Link Insider


BVG Einkauf
Neue steuer- und vorsorgerechtliche Bestimmungen der 1. BVG-Revison sind in Kraft getreten. Einerseits wird die steuerliche Abzugsfähigkeit von freiwilligen Einkäufen teilweise eingeschränkt, andererseits wird klar festgelegt, dass Einkäufe bis zum reglementarisch definierten Leistungsmaximum zulässig sind und Versicherungslücken vollständig geschlossen werden dürfen. Darüber hinaus sind neu Einkäufe zum Auskauf der Rentenkürzung bei vorzeitiger Pensionierung möglich. Weitere Informationen finden Sie unter dem Link Insider


VVG
Per Januar 2006 sind diverse Neuerungen in Kraft getreten. Dabei handelt es sich um die Teilbarkeit der Prämie, die Anzeigepflichtverletzung beim Vertragsabschluss, die Kündigung im Schadenfall sowie die Handänderung. Weitere Informationen finden Sie unter dem Link: Insider


BVG-Revision
In den letzten Jahren wurden diverse steuerliche Exzesse einzelner Versicherter in der beruflichen Vorsorge bekannt. Das gesunde Mass schien teilweise verloren gegangen zu sein. Es entstand ein Regelungsbedarf. Ab 2006 gilt deshalb eine deutlich erweiterte Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge.
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Mutterschaft
Das Geburtengeld für erwerbstätige Mütter wird auf den 1. Juli 2005 eingeführt. Auf diesen Zeitpunkt hin werden auch die Entschädigungsansätze für Dienstleistende angehoben. Der Bundesrat hat die Änderung der Erwerbsersatzordnung, die am 26. September 2004 in der Volksabstimmung angenommen wurde, auf Mitte 2005 in Kraft gesetzt. Gleichzeitig hat er die Ausführungsverordnung zum revidierten Gesetz über die Erwerbsersatzordnung (EOG) verabschiedet.
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1. BVG-Revision
In der Herbstsession 2003 hat das Parlament die Revision über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) abgeschlossen. Nachdem die Referendumsfrist ungenützt verstrichen ist, wird das Gesetz nun gestaffelt in Kraft gesetzt. Die Transparenzbestimmungen gelten bereits seit dem 1. April 2004. Die übrigen Gesetzesbestimmungen treten ab 1. Januar 2005 in Kraft. Ausgenommen sind einzig die steuerlichen Bestimmungen sowie der Zweckartikel, welche auf den 1. Januar 2006 Geltung erlangen werden.
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Taggeld
Der Prämienvergleich der Kranken-Taggeldversicherung (September 2004) beweist einmal mehr, dass vorwiegend bei Kleinfirmen Prämiendifferenzen von bis zu 100 % auszumachen sind. Gleichzeitig kann festgestellt werden, dass das Angebot der VERBANDS-Versicherung für die Mitglieder des INHOUSE TRUST (IT) noch immer als sehr günstig bezeichnet werden kann. Weitere Informationen finden Sie unter dem Link Insider