Im Zusammenhang mit Versicherungsabschlüssen wird von vielen Gesellschaften immer wieder das ehrenwerte Wort der Partnerschaft (auch Sozius oder Kompagnon genannt) eingeflochten.
Als Beauftragte ihrer Mandanten ist die Maklerin in allen Versicherungsbelangen der Klientin oder dem Klienten verpflichtet. Sobald sich aber die Maklerin — ihrem Auftrage entsprechend — für die Kunden exponiert, hat sie mit umgehenden Sanktionen durch einzelne Gesellschaften zu rechnen.
Diese Gesellschaften nennen wir Antipartner. |